§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Pöchlarn I

Alte FassungIn Kraft seit 13.4.2017

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 86,05 und km 89,89 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 1 West Autobahn festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2017

Gesetzesnummer

20009854

Dokumentnummer

NOR40192465

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