§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Grimmenstein

Alte FassungIn Kraft seit 23.7.2019

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird folgender Abschnitt der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

Für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt zwischen km 81,33 und km 73,48.

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2020

Gesetzesnummer

20010726

Dokumentnummer

NOR40216380

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