§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung A 7 Dornach-Treffling 2021

Alte FassungIn Kraft seit 26.3.2021

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr – folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Freistadt der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:

  1. 1. für die Fahrtrichtung Knoten Linz der Abschnitt zwischen km 18,46 und km 15,26 und
  2. 2. für die Fahrtrichtung Freistadt der Abschnitt zwischen km 14,96 und km 18.

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2022

Gesetzesnummer

20011503

Dokumentnummer

NOR40231901

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