§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2024

Alte FassungIn Kraft seit 10.9.2024

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der A 4 Ost Autobahn der Abschnitt von km 0,24 der Richtungsfahrbahn bzw. km 0,34 der Rampe 3 (Knoten Prater) bis km 3,21 der Richtungsfahrbahn festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2025

Gesetzesnummer

20012679

Dokumentnummer

NOR40264926

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