§ 1 SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2012

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2012

§ 1.

Für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen-Control Kommission gebührt:

  1. 1. dem Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 160 Euro;
  2. 2. den übrigen Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 140 Euro;
  3. 3. einem nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 120 Euro;
  4. 4. einem nicht stimmberechtigten Ersatzmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 80 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2023

Gesetzesnummer

20007767

Dokumentnummer

NOR40137854

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