Regelungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen einschließlich der Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 sowie die diesen Hauptterminen folgenden Termine (Herbsttermin 2017 und Wintertermin 2018 sowie Herbsttermin 2018 und Wintertermin 2019).
Schlagworte
Reifeprüfung
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Gesetzesnummer
20009546
Dokumentnummer
NOR40181456
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