Preisauszeichnung für Leistungen
§ 1
§ 1. Die nachstehend genannten Unternehmer haben die Preise ihrer typischen Leistungen, die sie in der angeführten Eigenschaft an Verbraucher erbringen, auszuzeichnen:
- 1. Änderungsschneider,
- 2. Bekleidungs- und Kostümvermieter,
- 3. Betreiber von
- a) Fitnesscentern und Schlankheitsstudios hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Fitnessgeräten und Schlankheitsgeräten,
- b) Garagen,
- c) gewerblichen Bädern,
- d) gewerblichen Leihbüchereien,
- e) Solarien,
- f) Tankstellen,
- g) Theaterkartenbüros, soweit nicht ein Höchsttarif gemäß § 123 Abs. 1 GewO 1973 festgesetzt ist,
- h) Videotheken,
- 4. Bestatter,
- 5. Bootsvermieter,
- 6. Elektroinstallateure,
- 7. Fahrradmechaniker,
- 8. Färber,
- 9. Gärtner hinsichtlich der Garten- und Grabbetreuung,
- 10. Fotografen hinsichtlich der Herstellung von Paßfotos und Fotos bei privaten Anlässen,
- 11. Friseure,
- 12. Fußpfleger,
- 13. Gas- und Wasserleitungsinstallateure,
- 14. Glaser,
- 15. Hafner,
- 16. Heizungsinstallateure,
- 17. Karosseriebauer,
- 18. Kosmetiker,
- 19. Kraftfahrzeugelektriker,
- 20. Kraftfahrzeugmechaniker,
- 21. Lackierer hinsichtlich Lackiererarbeiten an Kraftfahrzeugen,
- 22. Maler und Anstreicher,
- 23. Masseure,
24. Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker hinsichtlich folgender
Leistungen: Sehtest, Brillenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung, Kontaktlinsennachversorgung, Werkstattleistungen,
- 25. Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der im § 73 Abs. 6 GewO 1973 festgelegten Berechnungsart zu berechnen,
- 26. Platten- und Fliesenleger,
- 27. Radio- und Fernsehtechniker,
- 28. Saunabetreiber,
- 29. Schädlingsbekämpfer,
- 30. Schleppliftunternehmer,
- 31. Schlüsseldienste,
- 32. Schuhmacher,
- 33. Spengler hinsichtlich Spenglerarbeiten an Kraftfahrzeugen,
- 34. Tapezierer,
- 35. Textilreiniger,
- 36. Transportunternehmer hinsichtlich Klaviertransporte und Übersiedlungen,
- 37. Uhrmacher,
- 38. Unternehmer, die Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge ohne Beistellung eines Lenkers - oder Zubehör zu Fahrzeugen vermieten,
- 39. Unternehmer, die Geräte der Unterhaltungselektronik vermieten,
- 40. Unternehmer, die Geräte oder Werkzeuge, wie zB Heimwerkergeräte oder Gartengeräte, vermieten,
- 41. Unternehmer, die Reifen mit oder ohne Felgen an Fahrzeugen montieren, hinsichtlich der dabei üblicherweise anfallenden Leistungen einschließlich des Wuchtens,
- 42. Unternehmer, die Serviceleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Verbraucher durchführen, wie Reparatur oder Wartung von Heizungsanlagen, Haushaltsgeräten oder Computern sowie Wärmeabrechnungsunternehmer,
- 43. Unternehmer, die Sportgeräte und Sportausrüstung, wie insbesondere Schi, Schischuhe, Eislaufschuhe, Fahrräder oder Windsurfgeräte vermieten, warten oder reparieren,
- 44. Verleger von Fußboden-, Wand- oder Deckenbelägen,
- 45. Vermittler von Privatverkäufen,
- 46. Wäscher und Wäschebügler,
- 47. Rauchfangkehrer im Umfang des § 4.
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