Ziel des Gesetzes
§ 1.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es sicherzustellen, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen, die in Österreich zum Kauf oder Leasing angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20001212
Dokumentnummer
NOR40017103
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