§ 1.
Die von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 45 Abs. 1 des Ökostromgesetzes 2012, (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011, in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2017, zu entrichtende Ökostrompauschale beträgt für die Kalenderjahre 2018 bis einschließlich 2020:
- 1. für die an den Netzebenen 1 bis 3 angeschlossenen Netznutzer90 287,70 Euro;
- 2. für die an der Netzebene 4 angeschlossenen Netznutzer90 287,70 Euro;
- 3. für die an der Netzebene 5 angeschlossenen Netznutzer13 414,17 Euro;
- 4. für die an der Netzebene 6 angeschlossenen Netznutzer825,49 Euro;
- 5. für die an der Netzebene 7 angeschlossenen Netznutzer28,38 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2021
Gesetzesnummer
20010095
Dokumentnummer
NOR40199709
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)