Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel
§ 1.
Im Jahr 2024 dürfen höchstens 5 846 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2024
Gesetzesnummer
20012620
Dokumentnummer
NOR40262759
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