Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel
§ 1.
Im Jahr 2019 dürfen höchstens 6 035 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010567
Dokumentnummer
NOR40212680
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