Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel
§ 1
Im Jahr 2014 dürfen höchstens 5 228 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel
§ 1
Im Jahr 2014 dürfen höchstens 5 228 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden.
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