Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 482/2010).
Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen
§ 1.
Im Jahr 2010 dürfen höchstens 8145 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen gemäß § 13 Abs. 2 und 4 NAG erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2025
Gesetzesnummer
20006602
Dokumentnummer
NOR40113089
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