1. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen
Ziel/Geltungsbereich/Gegenstand
§ 1.
Mit dieser Verordnung werden aus den im Planungsdokument „Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan“ (NGP) dargestellten und entsprechend dem 1. Teil veröffentlichten Kapiteln
- 1. Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheiten;
- 2. Abschätzung der Auswirkung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser;
- 3. Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen;
- 4. Überwachung;
- 5. Umweltziele;
- 6. Im öffentlichen Interesse anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung;
- 7. Öffentlichkeitsbeteiligung;
- 8. Zuständige Behörden;
- 9. Auswirkungen des Klimawandels auf die österreichische Wasserwirtschaft
die Kapitel 5 (Umweltziele) und 6 (Im öffentlichen Interesse anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung) des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes – nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen – verbindlich erklärt.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2017
Gesetzesnummer
20006742
Dokumentnummer
NOR40117142
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