Findet Anwendung auf alle Nicht-interventionellen Studien, die ab dem 1. September 2010 begonnen werden (vgl. § 8).
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für alle in Österreich durchgeführten Nicht-interventionellen Studien.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)