Ausstattung
§ 1.
Die militärischen Auszeichnungen sind zu gestalten nach den Beschreibungen für
- 1. das Militär-Verdienstzeichen in der Anlage 1,
- 2. die Tapferkeitsmedaille in der Anlage 2,
- 3. die Militär-Anerkennungsmedaille in der Anlage 3,
- 4. die Einsatzmedaille in der Anlage 4,
- 5. die Wehrdienst-Auszeichnung in den Anlagen 5 und 6 sowie
- 6. die Milizmedaille in der Anlage 7.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2024
Gesetzesnummer
20012688
Dokumentnummer
NOR40265186
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