materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 421/2021
Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer
L 4/2020/XXI/95/1 Geltungsbereich
§ 1.
- a) Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich.
- b) Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Fitnessbetreuung fachlich ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie für Lehrlinge im Lehrberuf Fitnessbetreuung, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2021
Gesetzesnummer
20011267
Dokumentnummer
NOR40226254
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)