Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer
L 3/2025/XXI/95/1 Geltungsbereich
§ 1.
- a) Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich.
- b) Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Fitnessbetreuung fachlich ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie für Lehrlinge im Lehrberuf Fitnessbetreuung, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
20012994
Dokumentnummer
NOR40272363
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