§ 1 Kennzeichnung von Gas-Haushaltsbackrohren

Alte FassungIn Kraft seit 08.10.1983

§ 1.

Gas-Haushaltsbackrohre im Sinne dieser Verordnung sind mit Gas betriebene Backrohre für den Haushaltsgebrauch, die in einem Gasherd eingebaut sind oder eine selbständige Einheit darstellen.

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018

Gesetzesnummer

10002618

Dokumentnummer

NOR12033293

alte Dokumentnummer

N2198317341R

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