§ 1
Die Mitglieder (stellvertretenden Mitglieder) des Verwaltungsrates, der Landesdirektorien, der Regionalbeiräte und der Ausschüsse dieser Organe haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf Sitzungsgeld in Höhe von
- 1. im Falle des Verwaltungsrates 32 €,
- 2. im Falle des Landesdirektoriums 25 € und
- 3. im Falle des Regionalbeirates 13 €.
Anspruchsberechtigt sind auch alle vom jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladenen Personen.
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