Gegenstand
§ 1.
Diese Verordnung regelt
- 1. die Höhe und die Auszahlung der Funktionsgebühren für Mitglieder der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden kurz Hauptverband genannt) sowie die Dauer des Anspruches auf diese Funktionsgebühren;
- 2. die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Verwaltungskörper und die Beiratsmitglieder der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes.
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2019
Gesetzesnummer
20008820
Dokumentnummer
NOR40161904
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