1. Hauptstück – Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
1. Ziele
§ 1.
Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt und verwirklicht werden:
- 1. Die Anerkennung von Frauen auf allen Hierarchieebenen als gleichwertige und gleichberechtigte Bedienstete.
- 2. Die Förderung des Potenzials weiblicher Bedienstete durch Maßnahmen im Bereich der Personalplanung und -entwicklung und, soweit angebracht, die Unterstützung einer bevorzugten Teilhabe von weiblichen Bediensteten an Grundaus-, Fort- und Weiterbildung sowie beruflichem Aufstieg.
- 3. Die Erhöhung des Frauenanteils in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen. Alle Maßnahmen, die direkt oder indirekt auf die Frauenquote Einfluss nehmen können, sind an diesem Ziel auszurichten. Die Dringlichkeit der beruflichen Förderung von Frauen ergibt sich aus dem jeweiligen Ausmaß der gegenwärtigen Unterrepräsentation.
- 4. Die Optimierung der Voraussetzungen für die Vereinbarkeit familiärer Verpflichtungen und beruflicher Interessen im Sinne einer „work-life-balance“.
- 5. Die Unterstützung eines beruflichen Wiedereinstieges karenzierter Bediensteter, wie auch weiblicher Bediensteter nach längerer Abwesenheit von der Dienststelle (wie etwa aufgrund eines Auslandseinsatzes).
- 6. Die Erhöhung der Akzeptanz für die Inanspruchnahme von Karenzurlaub und Teilzeitbeschäftigungen insbesondere für die Inanspruchnahme von Karenzurlaub durch männliche Bedienstete.
- 7. Die Förderung einer erhöhten Repräsentanz von Frauen in allen Entscheidungs- und Beratungsgremien.
- 8. Die Unterstützung des schrittweisen Abbaus struktureller Benachteiligung von Soldatinnen durch deren Einbeziehen bei der Entwicklung und Umsetzung diesbezüglicher Maßnahmen.
- 9. Die gezielte Anwerbung von Frauen für den Dienst im Bundesministerium für Landesverteidigung, im Besonderen für die militärischen Laufbahnen, durch das Setzen geeigneter Maßnahmen.
Schlagworte
Personalentwicklung, Grundausbildung, Fortbildung, Verwendungsgruppe, Entscheidungsgremium
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2020
Gesetzesnummer
20010639
Dokumentnummer
NOR40214412
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