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§ 1 Feststellung jener Eisen- und Stahlerzeugnisse, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird
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01.1.1988 bis 31.12.1994 (BGBl. Nr. 1013/1994)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Eisenerzeugnis