§ 1 Fahrverbote in Tirol 2009

Alte FassungIn Kraft seit 07.4.2009

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1.

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Ge-samtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchs-ten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

  1. 1. am 11. April 2009 von 10 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll und
  2. 2. am 10. April 2009 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll,
  1. auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13 verboten.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

20006255

Dokumentnummer

NOR40105377

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