Heimarbeitstarif
für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei H 11/2015/V/33/1 Geltungsbereich
§ 1
Dieser Heimarbeitstarif gilt:
- a) Räumlich: für das Bundesland Vorarlberg.
- b) Sachlich: für alle Heimarbeiten auf dem Gebiet der Kettenstichstickerei.
- c) Persönlich: für alle Auftraggeber/innen (Mittelspersonen), die für die unter lit. b) angeführten Arbeiten Heimarbeiter/innen beschäftigen, und für alle Heimarbeiter/innen, an die solche Arbeitsaufträge erteilt werden.
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