§ 1 EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse - Berichtigung

Alte FassungIn Kraft seit 05.11.1993

§ 1

Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Polen vom 10. Dezember 1992 gilt als in der Fassung der aus der Anlage ersichtlichen Fehlerberichtigung genehmigt.

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