Allgemeine Zulassungserfordernisse für Spender
§ 1
§ 1. Spender, denen Blut oder Blutbestandteile zur Anwendung an anderen Personen oder für andere Personen entnommen werden sollen, haben vor der Gewinnung folgende Erfordernisse zu erfüllen:
- 1. Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und des Hauptwohnsitzes,
- 2. Nachweis der Identität, der jedenfalls bei der Erstspende mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu erfolgen hat,
- 3. schriftliche Zustimmung zur Gewinnung.
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