Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für Bedienstete im Ressortbereich des Bundesministeriums für Arbeit, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren, oder für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
- Der Ressortbereich im Sinne dieser Verordnung umfasst folgende Ausbildungsbereiche:
- 1. Zentralleitung des Bundesministeriums für Arbeit
- 2. Arbeitsinspektorate
Schlagworte
Ernennungserfordernis
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2023
Gesetzesnummer
20011675
Dokumentnummer
NOR40238421
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