§ 1 Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1978

§ 1.

Diese Verordnung findet auf die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bundes- und Landeslehrer sowie auf die Erzieher an den dem Bundesminister für Unterricht und Kunst unterstehenden Schulen und Schülerheimen Anwendung.

Schlagworte

Leistungsfeststellung

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2025

Gesetzesnummer

10008437

Dokumentnummer

NOR12098349

alte Dokumentnummer

N61978160390

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