Problemstoffe
§ 1.
(1) Problemstoffe sind die in der ÖNORM S 2101, „überwachungsbedürftige Sonderabfälle“, ausgegeben am 1. Dezember 1983, und die in der ÖNORM S 2104, „Abfälle aus dem medizinischen Bereich“, ausgegeben am 1. März 1988, erfaßten Abfälle, die in privaten Haushalten oder bei Einrichtungen mit einem nach Menge und Zusammensetzung mit privaten Haushalten vergleichbarem Abfallaufkommen üblicherweise anfallen, wie insbesondere die in der Anlage angeführten Abfälle.
(2) Weiters gelten als Problemstoffe folgende Abfälle, sofern sie in privaten Haushalten oder in vergleichbaren Einrichtungen anfallen:
- 1. FCKW-haltige Produkte, wie zB Kühlgeräte;
- 2. toxische Schwermetalle enthaltende Produkte, wie insbesondere Akkumulatoren, Batterien, Cartridges von Kopiergeräten und Laserdruckern, Gasentladungslampen;
- 3. Speiseöle sowie
- 4. sonstige gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren sowie Pflanzenschutzmittel und andere Produkte, die auf Grund der für sie geltenden bundesrechtlichen Vorschriften als Problemstoffe oder als nicht geeignet zur Entsorgung gemeinsam mit Hausmüll oder über die Kanalisation gekennzeichnet sind.
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
10010618
Dokumentnummer
NOR12135208
alte Dokumentnummer
N8199012182H
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)