§ 1.
Der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges für Suchtberatung des von Schloß Hofen - Landesbildungszentrum, nunmehr:
Schloß Hofen-Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lochau am Bodensee, Vorarlberg, durchgeführten Lehrganges hat nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgeschriebenen Abschlußprüfungen an Absolventen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und an Absolventinnen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025
Gesetzesnummer
10009889
Dokumentnummer
NOR12124662
alte Dokumentnummer
N7199326706J
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