§ 1 Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2014

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. II Nr. 30/2019)

§ 1.

Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019

Gesetzesnummer

20008785

Dokumentnummer

NOR40161404

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