§ 1 Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/-frau

Alte FassungIn Kraft seit 28.5.2013

Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/-frau

§ 1.

Der Lehrberuf Lagerlogistik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

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