§ 1.
(1) Das Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 1990, wird mit 1. Oktober 1990 für verbindlich erklärt. Es wird in der Österreichischen Staatsdruckerei verlegt.
(2) Das Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 1990, besteht aus
- 1. dem Europäischen Arzneibuch, österreichische Ausgabe, das ist die deutschsprachige Fassung der zweiten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches gemäß § 2 Abs. 1 des Arzneibuchgesetzes und
- 2. dem Österreichischen Arzneibuch, das sind jene gemäß § 2 Abs. 3 des Arzneibuchgesetzes zusammengefaßten Bestimmungen, die durch Vorschriften des Europäischen Arzneibuches nicht ersetzt werden und die besonderen Erfordernisse Österreichs berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Gesetzesnummer
10010594
Dokumentnummer
NOR12135056
alte Dokumentnummer
N8199010102L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)