Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt/innen
M 1/2014/XXII/96/1 Geltungsbereich
§ 1
Dieser Mindestlohntarif gilt
- 1. Räumlich: für die Republik Österreich;
- 2. fachlich und persönlich: für Tierärzte/Tierärztinnen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem/einer Tierarzt/Tierärztin oder einer Tierärztegesellschaft stehen
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