§ 1.
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Universität Mozarteum Salzburg hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Neue Medien in der Musikpädagogik" den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Neue Medien in der Musikpädagogik)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an dem Lehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2025
Gesetzesnummer
20002900
Dokumentnummer
NOR40044715
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
