§ 1.
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Kieferorthopädie beim funktionsgestörten Kauorgan (MAS)" der Donau-Universität Krems den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Kieferorthopädie beim funktionsgestörten Kauorgan)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an dem Lehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2025
Gesetzesnummer
20002106
Dokumentnummer
NOR40033448
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