§ 1
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Kommunikative Theologie“ der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Communicative Theology)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.
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