§ 1.
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Universität für angewandte Kunst Wien hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Art and Economy" der Universität für angewandte Kunst Wien den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Art and Economy)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an dem Lehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2025
Gesetzesnummer
20001825
Dokumentnummer
NOR40028409
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
