Testungen
§ 1.
(1) Im Mai 2018 findet an den 4. Schulstufen von zirka 3000 Volksschulen (bundesweit) die flächendeckende Überprüfung der Bildungsstandards im Pflichtgegenstand „Mathematik“ statt.
(2) Im April 2018 findet an den 4. Schulstufen von zirka 280 Volksschulen (bundesweit) eine Pilotierung der Aufgabenstellungen zur Messung der Schülerinnen- und Schülerleistungen im Pflichtgegenstand „Deutsch“ statt.
(3) Im April 2018 findet an zirka 10 Volksschulen (bundesweit) eine Pilotierung der Aufgabenstellungen zur Messung der Schülerinnen- und Schülerleistungen im Pflichtgegenstand „Deutsch“ aus dem Kompetenzbereich „Sprechen und Miteinander-reden“ statt.
(4) In den Monaten März bis Mai 2018 findet an zirka 315 Schulen der Sekundarstufen I und II (bundesweit) mit Schülerinnen und Schülern des Geburtsjahrganges 2002, welche sich zumindest in der 7. Schulstufe befinden, die Haupterhebung zur OECD-Studie PISA 2018 statt.
(5) In den Monaten März und April 2018 findet an den 4. Schulstufen von zirka 40 Volksschulen (bundesweit) ein Feldtest zur IEA-Studie eTIMSS 2019 (Trends in International Mathematics and Science Study) statt.
Schlagworte
Schülerinnenleistung
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2018
Gesetzesnummer
20010155
Dokumentnummer
NOR40200517
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)