§ 1 8. BIFIE-Erhebungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.3.2018

Testungen

§ 1.

(1) Im Mai 2018 findet an den 4. Schulstufen von zirka 3000 Volksschulen (bundesweit) die flächendeckende Überprüfung der Bildungsstandards im Pflichtgegenstand „Mathematik“ statt.

(2) Im April 2018 findet an den 4. Schulstufen von zirka 280 Volksschulen (bundesweit) eine Pilotierung der Aufgabenstellungen zur Messung der Schülerinnen- und Schülerleistungen im Pflichtgegenstand „Deutsch“ statt.

(3) Im April 2018 findet an zirka 10 Volksschulen (bundesweit) eine Pilotierung der Aufgabenstellungen zur Messung der Schülerinnen- und Schülerleistungen im Pflichtgegenstand „Deutsch“ aus dem Kompetenzbereich „Sprechen und Miteinander-reden“ statt.

(4) In den Monaten März bis Mai 2018 findet an zirka 315 Schulen der Sekundarstufen I und II (bundesweit) mit Schülerinnen und Schülern des Geburtsjahrganges 2002, welche sich zumindest in der 7. Schulstufe befinden, die Haupterhebung zur OECD-Studie PISA 2018 statt.

(5) In den Monaten März und April 2018 findet an den 4. Schulstufen von zirka 40 Volksschulen (bundesweit) ein Feldtest zur IEA-Studie eTIMSS 2019 (Trends in International Mathematics and Science Study) statt.

Schlagworte

Schülerinnenleistung

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2018

Gesetzesnummer

20010155

Dokumentnummer

NOR40200517

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