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§ 1 20. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.2.2007

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.04, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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