§ 1
Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Nachtrag 4.08, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Nachtrag 4.08, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
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