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§ 1 14. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.2.2005

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Nachtrag 4.07, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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