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§ 1 13. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.11.2004

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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