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§ 1 100 S - 50 Jahre Schilling

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1989

§ 1

Anläßlich der 50. Wiederkehr des Tages der Umstellung des Rechnungswesens des Bundes auf Schillingwährung werden ab dem 8. Juli 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.

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