§ 19 VAIG 1994

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1994

Berichte

§ 19

Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen des Verkehrs-Arbeitsinspektorates auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes vorzulegen und diesen Bericht zu veröffentlichen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)