Zustellung außerhalb des Exekutionsverfahrens
§ 18.
Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus außerhalb eines Exekutionsverfahrens beträgt die Vergütung 1,40 Euro.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Zustellung außerhalb des Exekutionsverfahrens
§ 18.
Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus außerhalb eines Exekutionsverfahrens beträgt die Vergütung 1,40 Euro.
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