Dienstzeit
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§ 189
§ 189. Bestehende Regelungen, die eine kürzere Wochendienstzeit als § 48 Abs. 2 vorsehen, bleiben unberührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 189
§ 189. Bestehende Regelungen, die eine kürzere Wochendienstzeit als § 48 Abs. 2 vorsehen, bleiben unberührt.
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