§ 184 InvFG 2011

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2011

Kostenloses Zur-Verfügung-Stellen von Prospekten, Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht

§ 184.

Dem potenziellen Erwerber eines ausländischen Kapitalanlagefondsanteils sind vor Vertragsabschluss sowie dem interessierten Anteilinhaber aber auch der Prospekt in der jeweils geltenden Fassung, der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, kostenlos und in deutscher Sprache, zur Verfügung zu stellen.

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