Wahlkreise
§ 183.
Das Bundesgebiet ist in neun Wahlkreise zu teilen. Jedes Bundesland bildet einen Wahlkreis. Die neun Wahlkreise bilden den Wahlkreisverband.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2017
Gesetzesnummer
10005162
Dokumentnummer
NOR12057653
alte Dokumentnummer
N3199958107L
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